Verhinderungspflege

Wenn Sie als Pflegeperson beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen die Pflege Ihrer Angehörigen nicht erbringen können, haben Sie die Möglichkeit; Verhinderungspflege auch durch einen Pflegedienst erbringen zu lassen.

Diese Ersatzpflege kann bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Leistungen der Verhinderungspflege müssen bei der Pflegekasse beantragt und durch diese bewilligt werden.

Unsere Mitarbeiter erbringen in einem vereinbarten Zeitraum die mit Ihnen individuell abgesprochenen Leistungen. Ihre pflegebedürftigen Angehörigen werden während Ihrer Abwesenheit professionell und liebevoll in Ihrem häuslichen Umfeld betreut und versorgt.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verhinderungspflege zur Verfügung.